Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2025 fasst das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Arbeitnehmer im Jahr 2025 bezogen hat, zusammen. Diese Einkünfte können von einem einzigen oder von mehreren Arbeitgebern stammen.

Ausgehend von diesen Einkünften kann das Finanzamt bisher noch nicht berücksichtigte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen und ermittelt dadurch das steuerpflichtige Jahreseinkommen. Vom Jahreseinkommen berechnet das Finanzamt die darauf entfallende Jahres-Einkommensteuer, von der die bereits während des Jahres vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer abgezogen wird. Übersteigt die einbehaltene Lohnsteuer die Jahres-Einkommensteuer, so ergibt sich eine Steuergutschrift, die dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird.