Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt). Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden u.a. die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.

Achtung: für das Jahr 2026 bleibt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze laut  Budgetbegleitgesetz 2025 unverändert.

 

Höchstbeitragsgrundlage

bis 31. Dezember 2025

ab 1. Jänner 2026

für laufende Bezüge, täglich

€ 215,00

€ 231,00

für laufende Bezüge, monatlich

€ 6.450,00

€ 6.930,00

für Sonderzahlungen, jährlich

€ 12.900 ,00

€ 13.860,00

für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich

€ 7.525,00

€ 8.085,00

Geringfügigkeitsgrenze

bis 31. Dezember 2025

ab 1. Jänner 2026

monatlich

€ 551,10

€ 551,10

Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich

€ 826,65

€ 826,65

 

Bei Wegfall oder bei geringem Einkommen betragen die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag  für das Jahr 2026 voraussichtlich:

 

monatliche Beitragsgrundlage

Versichertenanteil

bis € 2.225

0 %

von € 2.225 bis € 2.427

1 %

von € 2.427 bis € 2.630

2 %

über € 2.630

2,95 %

 

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