Steuerberatungskanzlei Bangratz & Hagele
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Hagele & Partner | Wirtschafts- und Steuerberatung Innsbruck
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Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen

  • EuGH/VwGH: Keine feste Niederlassung bei bloßer Grundstücksvermietung führt zur Nichtanwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung: Wird eine inländische Immobilie von einem ausländischen Eigentümer (bloß) vermietet und verfügt dieser über kein eigenes Personal für die Leistungsbewirkung im Inland, so gilt diese Immobilie nicht als feste Niederlassung (Betriebsstätte) im umsatzsteuerrechtlichen Sinn. Dies führt dazu, dass sich, bei bloßer Vermietungstätigkeit ohne personelle Ausstattung im Inland, die wirtschaftliche Ansässigkeit im Ausland befindet und dadurch die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung nicht anwendbar ist. 
    Das hätte zur Folge, dass die Mietvorschreibungen an unternehmerische Mieter ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger auszustellen wären. Die Vorsteuern für            Eingangsleistungen in Zusammenhang mit der Vermietung wären folglich über das Erstattungsverfahren und nicht im Wege der Veranlagung geltend zu machen. Die Mietvorschreibungen an Privatpersonen als Mieter                unterliegen ohne Anwendung der Kleinunternehmerregelung der Regelbesteuerung mit 20% USt (oder ggf 10% für Wohnzwecke). Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf diese Entscheidung reagiert, da ja bisher    unterstellt wurde, dass diese Umsätze im Veranlagungsverfahren zu erklären sind.

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Versandhandelslieferungen mit dem EU-One-Stop-Shop seit 01.07.2021

Mit 1.Juli 2021 wurde eine Reihe von Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Versandhandelslieferungen wirksam. Die Neuregelung gilt für Umsätze ab dem 1.7.2021 durchgeführt werden.

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Die Offenlegung des Jahresabschlusses

Grundsätzlich sind Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen 9 Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen. Diese Frist wurde für Bilanzstichtage bis zum 31.12.2020 auf 12 Monate verlängert.

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Aktuelle Änderungen in der Personalverrechnung

In der Personalverrechnung sind laufend Änderungen zu berücksichtigen. Über die Wichtigsten wollen wir Sie hier informieren.

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Coronahilfen können weiterhin beantragt werden

Ende Juli wurden die zunächst bis 30.6.2021 befristeten COVID-19-Staatshilfen nochmals – modifiziert – verlängert. Im Beitrag stellen wir Ihnen die neuen bzw verlängerten Änderungen vor.

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Informationen Home-Office 05/2021

Liebe/r Klient/in,

wie Sie mit Sicherheit schon gehört haben, werden durch das aktuelle Homeoffice-Gesetzespaket zahlreiche neue Regeln für das Arbeiten im Homeoffice geschaffen. Der steuerliche Teil des Gesetzespakets tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft und sieht insbesondere eine Pflicht der Unternehmen vor, bezüglich aller Arbeitnehmer/innen, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten („Homeoffice“), die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen.

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Update Corona-Unterstützungen

  • Ausfallsbonus

Über den Ausfallsbonus haben wir bereits in der letzten Ausgabe berichtet. Ganz aktuell wurde am 12.4.2021 die geänderte Verordnung über den Ausfallsbonus veröffentlicht, die die bereits angekündigte Erhöhung des Ausfallsbonus von 15% auf 30 % des Umsatzausfalles für die Monate März und April 2021, maximal € 50.000 enthält.

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HAGELE & PARTNER | Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG.
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