Steuerberatungskanzlei Bangratz & Hagele
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Hagele & Partner - Wirtschafts- und Steuerberatung Innsbruck
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Zuschüsse für Strom und Gas

Viele Unternehmen sind von den (noch) hohen Energiekosten belastet. Um Abhilfe für diese nicht vorhersehbare explosionsartige Kostensteigerung zu schaffen, hat der Gesetzgeber diverse Entlastungen vorgesehen. In unseren vergangenen Ausgaben haben wir Ihnen Updates zu den bereits bestehenden Energiekostenzuschüssen gegeben. Um Sie weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden zu halten, fassen wir die bisher ergangenen Neuigkeiten zusammen.

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Kostenersatzvereinbarung für das Aufladen des Firmenelektroautos

Ersetzt oder trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Aufladen eines privat genutzten Firmenfahrzeuges (Elektroautos, E-Bikes etc.), so besteht gemäß § 4c Sachbezugswerteverordnung für Zeiträume ab 01.01.2023 unter den folgenden Voraussetzungen Abgabenfreiheit („Sachbezugswert von Null“):

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TERMINE JUNI BIS SEPTEMBER 2023

Um keine Fristen zwischen Ende Juni und Ende September 2023 zu versäumen, empfiehlt sich ein Blick auf die folge­nde Terminübersicht.

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AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Diesmal informieren wir Sie über die aktuellsten VwGH-Erkenntnisse vom Beginn des Jahres 2023 an.

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SPLITTER

4.1     Steuerliche Behandlung der außerordentlichen Gutschrift 2022 zum Teuerungsausgleich

In einer Anfragebeantwortung stellt das BMF klar, wie die außerordentliche Gutschrift für 2022 zu behandeln ist. Diese Gutschrift beträgt – abhängig von der Beitragsgrundlage - zwischen € 100 und € 500, die über das GSVG bzw BSVG im Jahr 2022 überwiesen bzw angerechnet wurde. Beträgt das Einkommen im Jahr 2022 nicht mehr als € 24.500, ist die Gutschrift steuerfrei. Wird die Einkommensgrenze von € 24.500 überschritten, ist die Gutschrift (nur) der Einkommensteuerbemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Die Gutschrift stellt keine Betriebseinnahme dar oder kürzt die Betriebsausgaben der Pflichtversicherung. Die Hinzurechnung zur Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch über die Datenschnittstelle im FinanzOnline.

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HIGHLIGHTS AUS DEM ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2023

Am 21.4.2023 hat das Finanzministerium den Ministerialentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2023 vorgelegt. Am 14.6.2023 wurde die entsprechende Regierungsvorlage im Nationalrat vorgelegt. In diesem Gesetz finden sich zahlreiche Änderungen für das Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Umgründungssteuergesetz sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und weitere Nebengesetze. Es handelt sich dabei um ein technisches Änderungspaket, welches die Schwerpunkte in den Bereichen Rechtssicherheit, Steuergerechtigkeit, Digitalisierung, Verwaltungsvereinfachung und Ökologisierung des Steuerrechts setzt. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in den einzelnen Steuergesetzen geben.

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AKTUELLES ZUM NEUEN INVESTITIONSFREIBETRAG

Aus ökologischen Gründen steht auch für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme rückwirkend ab 1.1.2023 der erhöhte IFB von 15% zu. Alle bevorzugten Wirtschaftsgüter sind nun in der vorliegenden Verordnung aufgelistet.

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