Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2025 fasst das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Arbeitnehmer im Jahr 2025 bezogen hat, zusammen. Diese Einkünfte können von einem einzigen oder von mehreren Arbeitgebern stammen.
Wie gewohnt finden Sie in diesem Kapitel noch weitere interessante Änderungen, die ab 2026 in der unternehmerischen Praxis von Relevanz sein können.
Wenn das Arbeitgeber-Unternehmen in einem Staat ansässig ist, aber ein Arbeitnehmer in einem anderen Staat im Homeoffice oder sonst in Telearbeit arbeitet, ergeben sich steuerliche Problemstellungen. Bei grenzüberschreitender Telearbeit-Tätigkeit ist zwischen der Besteuerung des Arbeitnehmers selbst und einer möglichen Homeoffice-bzw Telearbeit-Betriebsstätte des Arbeitgeber-Unternehmens zu unterscheiden.
Ab 2026 gilt für Luxusimmobilien ab € 2 Mio. Nettoinvestition eine unechte Umsatzsteuerbefreiung. Die „Kalte-Hände-Regelung“ für vereinfachte Bareinnahmen steigt auf € 45.000. Geplant sind eine Beleglotterie ab Oktober und ab Juli eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf 4,9 %.
In unserer letzten Ausgabe haben wir bereits ausführlich über die mit 1.1.2026 in Kraft getretenen mietrechtlichen Änderungen, insbesondere das Mieten-Wertsicherungsgesetz, berichtet. Da sich dieses Thema als besonders komplex erwiesen hat, möchten wir Ihnen nachstehend eine kurze Übersicht über die Neuerungen geben sowie auf gewisse Besonderheiten eingehen.